Ein Verbot der Kennzeichnung wäre nicht im Sinne der Verbraucher*innen
| V-Antrag: | Verbot von Separatorenfleisch | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Pippa Schneider | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 11.10.2018, 08:25 | 
| V-Antrag: | Verbot von Separatorenfleisch | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Pippa Schneider | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 11.10.2018, 08:25 | 
Schlachtblut genutzt, um große Teile an Wasser im Endprodukt vor Qualitätsprüfungen zu verstecken, dies muss ebenfalls verhindert werden.
Deshalb fordert die GJN: Ein Verbot der Nutzung von Separatorenfleisch bei der Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot der Kennzeichnung von gespaltenen Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren und bei der Futtermittelproduktion, als natürliches Aroma, des weiteren fordern wir eine Erhöhung der staatlichen Prüfungen bei den Herstellern und eine verstärkte Kontrolle von externen Prüfstellen.
Deshalb fordert die GJN:
Ein Verbot von Separatorenfleisch bzw. „Knochenputz“:
Dieses wird in der Lebensmittelindustrie zum Punschen von Fleisch – und 
Wurstwaren verwendet,
Beim Separatorenfleisch handelt es sich um vom Knochen gelöste Fleischteile und 
Schlachtabfälle, die Lebensmittelrechtlich nicht mehr als Muskelfleisch 
bezeichnet werden dürfen.
Es gibt bereits ein Verbot einiger Sorten Separatorenfleisches in großen Teilen 
der EU allerdings sind noch viele erlaubt, die sowohl bei Nutz- und Zuchttieren 
als auch beim Menschen nach Verzehr schwere Krankheiten hervorrufen können.
Des weiteren wird mehr Verbraucherschutz benötigt, dieser kann nur erreicht 
werden, wenn eine Kontrolle direkt beim Produzenten stattfindet und die 
Kennzeichnungspflicht weiter verschärft wird. Aktuell werden Produkte aus 
Schlachtblut genutzt, um große Teile an Wasser im Endprodukt vor 
Qualitätsprüfungen zu verstecken, dies muss ebenfalls verhindert werden.
Deshalb fordert die GJN: Ein Verbot der Nutzung von Separatorenfleisch bei der 
Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung 
der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot der Kennzeichnung von gespaltenen 
Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren 
und bei der Futtermittelproduktion, als natürliches Aroma, des weiteren fordern 
wir eine Erhöhung der staatlichen Prüfungen bei den Herstellern und eine 
verstärkte Kontrolle von externen Prüfstellen.
Deshalb fordert die GJN:
Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot deroder eine Kennzeichnung von gespaltenen Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren 
Ein Verbot von Separatorenfleisch bzw. „Knochenputz“:
Dieses wird in der Lebensmittelindustrie zum Punschen von Fleisch – und 
Wurstwaren verwendet,
Beim Separatorenfleisch handelt es sich um vom Knochen gelöste Fleischteile und 
Schlachtabfälle, die Lebensmittelrechtlich nicht mehr als Muskelfleisch 
bezeichnet werden dürfen.
Es gibt bereits ein Verbot einiger Sorten Separatorenfleisches in großen Teilen 
der EU allerdings sind noch viele erlaubt, die sowohl bei Nutz- und Zuchttieren 
als auch beim Menschen nach Verzehr schwere Krankheiten hervorrufen können.
Des weiteren wird mehr Verbraucherschutz benötigt, dieser kann nur erreicht 
werden, wenn eine Kontrolle direkt beim Produzenten stattfindet und die 
Kennzeichnungspflicht weiter verschärft wird. Aktuell werden Produkte aus 
Schlachtblut genutzt, um große Teile an Wasser im Endprodukt vor 
Qualitätsprüfungen zu verstecken, dies muss ebenfalls verhindert werden.
Deshalb fordert die GJN: Ein Verbot der Nutzung von Separatorenfleisch bei der 
Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung 
der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot deroder eine Kennzeichnung von gespaltenen 
Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren 
und bei der Futtermittelproduktion, als natürliches Aroma, des weiteren fordern 
wir eine Erhöhung der staatlichen Prüfungen bei den Herstellern und eine 
verstärkte Kontrolle von externen Prüfstellen.
Ein Verbot der Kennzeichnung wäre nicht im Sinne der Verbraucher*innen
Kommentare