Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2025-1 (Uelzen) |
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Tagesordnungspunkt: | #4 Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Liona Völler (Landesvorstand) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.03.2025, 11:40 |
S1: Ortsverbände der Grünen Jugend Niedersachsen
Antragstext
In §2 der Satzung soll ein fünfter Absatz eingefügt werden. Dieser soll die
Gründung von Ortsgruppen in der Grünen Jugend Niedersachsen regeln.
(5) Ortsgruppen
a. Innerhalb dieser Kreisverbände können sich Ortsgruppen gründen. Diese sind
den jeweiligen Kreisverbänden untergeordnet.
b. Sie müssen sich eine Satzung geben, und einen Vorstand wählen.
c. Die Ortsverbände sind nur auf dem Gebiet der jeweiligen Kommune tätig.
d. Die Ortsgruppen und der Kreisverband Vorort können eigenständig in der
Satzung regeln, wie die Ortsgruppe mit einbezogen wird.
e. Die Finanzen der Ortsgruppe werden vom Kreisverband verwaltet.
Begründung
Niedersachsen ist ein Flächenland, wodurch die Kreisverbände oft sehr große Gebiete abdecken. Für Mitglieder, die in ländlichen Regionen wohnen, ist es daher mit erheblichem Aufwand verbunden, persönlich an Plena teilzunehmen.
Mit dieser Satzungsänderung wird die Möglichkeit geschaffen, innerhalb eines Kreisverbandes eine oder mehrere Ortsgruppen zu gründen. Diese können in den jeweiligen Gemeinden aktiv werden und so die politische Arbeit dezentral stärken. Ziel dieser Änderung ist es, insbesondere den Mitgliedern in ländlichen Regionen eine bessere Möglichkeit zur Beteiligung und Mitgestaltung zu bieten.
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