Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2025-2 (Goslar) |
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Tagesordnungspunkt: | #6 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 20.09.2025 |
Eingereicht: | 26.09.2025, 18:46 |
S6: Amtszeiten im Landesvorstand
Antragstext
§6 Landesvorstand
(4a) Wiederwahl in den Landesvorstand in Folge ist dreimal, in dasselbe Amt nur
einmal möglich.(Im geschäftsführenden Vorstand nur einmal, im Beisitz zweimal
möglich). Halbjährige Amtszeiten werden bei der Wiederwahlregelung nicht
berücksichtigt. Die Mitgliedschaft einer Person im Landesvorstand darf vier
Jahre nicht überschreiten
Begründung
Nicht alle Mitglieder können ein Amt im geschäftsführenden Vorstand übernehmen - wer studiert, eine Ausbildung macht, Care-Verpflichtungen hat oder andere zeitintensive Aufgaben zu bewältigen hat, kann oft nicht die intensive Arbeit im geschäftsführenden Vorstand leisten. Dennoch sind das engagierte Menschen, die wir im Verband brauchen und die auch länger mitarbeiten möchten. Als Beisitzerinnen lässt sich das Engagement oft besser mit dem eigenen Leben vereinbaren. Es wäre kontraproduktiv, diese wertvollen Mitglieder nach zwei Jahren aus dem Landesvorstand auszuschließen, nur weil sie nicht in den geschäftsführenden Vorstand gehen können oder wollen.
Mit der vorgeschlagenen Regelung können alle entsprechend ihrer Möglichkeiten dauerhaft Verantwortung übernehmen - manche intensiv im geschäftsführenden Vorstand, andere kontinuierlich als Beisitzerinnen. Das stärkt die Vielfalt in unserem Landesvorstand und verbessert unsere politische Arbeit.
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