Da es sich um das zweithöchste beschlussfassende Gremium handeln soll, empfehlen wir dieses in §4 Organe mit auszunehmen:
§4 Organe
Die Organe des Landesverbandes sind:
1. die Landesmitgliederversammlung als oberstes Organ,
2. der FLINTA*-Rat,
3. der Landesvorstand,
4. die Landesarbeitskreise.
Nur bei Aufnahme in diesen Paragrafen ist ein FLINTA*-Rat als Gremium antragsberechtigt bei einer LMV. Da die Relevanz des Gremiums und die Positionierung innerhalb der Struktur klar werden, handelt es sich unserer Meinung nach um eine berechtigte redaktionelle Änderung des §4.

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