Erfolgt mündlich
| Satzungsänderungsantrag: | FLINTA* Statut |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Vorstand Grüne Jugend Göttingen |
| Status: | Übernahme |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 31.10.2025, 21:39 |
| Satzungsänderungsantrag: | FLINTA* Statut |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Vorstand Grüne Jugend Göttingen |
| Status: | Übernahme |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 31.10.2025, 21:39 |
§3 Kommunikationsverhalten
(1) Um dominantes Redeverhalten aufzubrechen, ist bei Sitzungen und Treffen der GRÜNEN JUGENDNiedersachsen sowie der GJN-Gliederungen auf nachGeschlechtsidentität ausgewogen verteilte Redeanteile zu achten.
(2) Dies kann durch weiche oder hart quotierte Redelisten umgesetzt werden.
(3) cis endo Männer sind dazu angehalten, ihr Redeverhalten regelmäßig zu reflektieren.
(4) Offizielle Handreichungen oder Einladungen vom Landesvorstand werden im Einklangmit dem Genderstatut herausgegeben.
§4 Einstellungspraxis
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fördert auch als Arbeitgeberin die Gleichstellung. In Bereichen, in denen FLINTA*s [Frauen, inter*, trans* und genderqueeren Personen]unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt eingestellt,bis die Parität erreicht ist.
Darüber hinaus werden auch Menschen bevorzugt eingestellt, die intersektional von weiteren Diskriminierungsebenen betroffen sind.
§5 Bildungsarbeit
Die Bildungsarbeit hat bei der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen einen hohen Stellenwert.Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FLINTA*s [Frauen, inter*, trans*und genderqueeren Personen] mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FLINTA*s [Frauen, inter*, trans* undgenderqueeren Personen] bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisationund Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen, z.B. bei Seminarenoder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens 50% der Referent*innen FLINTA* [Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen] sind. Sollte dies nicht möglichsein, sollte der cis endo männliche Anteil so gering, wie möglich gehalten werden.
Präambel
Das Genderstatut ist Teil der Satzung der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen. Frauen,
Lesben, Inter*, Trans*, Nicht-Binär* und Agender* (Abgekürzt: FLINTA*s) sind
negativ vom Patriarchat betroffen. Dabei werden FLINTA*s durch eine
Fremdzuschreibung in bestimmte Gruppen ein- oder ausgeschlossen und dabei auf
bestimmte, meist biologische, Merkmale, reduziert. Die selbstzugeschriebene
Geschlechtsidentität von FLINTA*s wird dabei nicht beachtet und die
heteronormative Zweigeschlechtlichkeit, also eine reine Existenz von
heterosexuellen Männern und Frauen, wird vorgeschrieben. Die Diskriminierung ist
dabei nur das Symptom eines gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisses: des
kapitalistischen Patriarchats. Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND
Niedersachsen ist das Erreichen einer gerechten Gesellschaft, die für alle
Geschlechter ein selbstbestimmtes und freies Leben bereithält. Dabei ist die
Arbeit der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen intersektional. Das heißt, dass die
Analysen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen entlang von Diskriminierungsebenen, wie
Geschlecht, Ethnizität, Klasse oder Behinderung läuft und die Überlagerung
dieser Ebenen in den Blick nimmt. Mit dem Genderstatut werden konkrete Maßnahmen
bestimmt, die Positionen von FLINTA*s innerhalb des Verbandes stärken und eine
Vernetzung auf allen Ebenen vorantreiben.
Frauen und genderqueere Personen werden im Patriarchat vorwiegend aufgrund der
äußeren Zuschreibung als weiblich bzw. Frau, durch die äußere Erscheinung,
vermeintlich natürlich weibliche Eigenschaften und die Abweichung der
geschlechtlichen Selbstzuschreibung (Geschlechtsidentität) von der
zweigeschlechtlichen Vorstellung von Mann und Frau, diskriminiert. Die
Diskriminierung ist dabei nur das Symptom eines gesellschaftlichen
Herrschaftsverhältnisses: des kapitalistischen Patriarchats. Die Nutzung des
Begriffs ”genderqueer” folgt einer Hinterfragung von Geschlecht als sozialer
Kategorie und inkludiert alle Menschen, die sich den binären Kategorien von Mann
und Frau nicht zugehörig fühlen. Somit ersetzt ”genderqueer” in diesem Statut
unter anderem Bezeichnungen wie nichtbinär und agender. Ein wesentliches Ziel
der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen ist die Verwirklichung der
Geschlechtergerechtigkeit, um eine wirkliche Gleichberechtigung im Verband und
in der Gesellschaft zu erreichen. Mit dem Genderstatut werden konkrete Maßnahmen
bestimmt, die Positionen von Frauen, inter*, trans*und genderqueeren Personen in
der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen stärken. Wir sind uns bewusst, dass über das
Genderstatut hinaus die Förderung und Vernetzung von Frauen, inter*, trans* und
genderqueeren Personen Aufgabe des Gesamtverbandes auf allen Ebenen ist.
§1 Mindestquotierung
Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien der
Landesmitgliederversammlung, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen sind mindestens zur
Hälfte mit FLINTA*sFrauen, inter*, trans* und genderqueere Personen zu
besetzen. Dieses Vorgehen wird Quotierung genannt. Plätze können nur von
cis Männern, welche sich als solche identifizieren, besetzt werden, wenn
zuvor mindestens genauso viele FLINTA*sFrauen, inter*, trans* und
genderqueere Personen gewählt wurden. Die Plätze werden quotierte Plätze
bzw. offene Plätze genannt. Die Regelungen zur Quotierung gelten auch für
alle der GRÜNE JUGEND Grünen Jugend Niedersachsen untergeordneten
Gliederungen, im Besonderen für die Kreisverbände.
Steht bei Ämtern nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser
grundsätzlich bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit einer FLINTA*Frau
oder einer inter*, trans* oder genderqueeren Person zu besetzen. Einmalige
Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person keine FLINTA*Frau, inter*, trans*
oder genderqueeren Person, so muss im Anschluss der Platz mindestens
ebenso lange mit einer FLINTA*Frau oder einer inter*, trans* oder
genderqueeren Person besetzt werden. Dies gilt auch für das Votum für den
Parteirat von BÜNDNIS 90/Die Grünen Niedersachsen.
Stellvertreter*innen oder Ersatzdelegierte sind so zu wählen, dass sie in
Verbindung mit den ordentlichen Plätzen quotiert sind.
Über die „Öffnung“ von quotierten Plätzen für den Fall, dass die
Mindestquotierung nicht eingehalten wird, kann das FLINTA*-ForumForum für
Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen entscheiden
§2 FLINTA*-ForumForum für Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden Stimmberechtigten
FLINTA*Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen mit einfacher Mehrheit
beschließen, ob sie ein FLINTA*-ForumForum für Frauen, inter*, trans* und
genderqueere Personen abhalten wollen. Die FLINTA*sFrauen, inter*, trans* und
genderqueere Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der
weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des Forums das Ergebnis dem gesamten
Gremium mit. Das FLINTA*-ForumForum für Frauen, inter*, trans* und genderqueere
Personen gilt als Teil des jeweiligen Gremiums. Auf dem Forum können FLINTA*s:
die Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen:
• über die Öffnung von quotierten Plätzen füralle Kandidaten entscheiden, soweit
vorher zu besetzende quotierte Plätze nicht besetzt werden konnten,
• ein Votum der FLINTA*sFrauen, inter*, trans* und genderqueeren Personen
beschließen,
• ein Veto der FLINTA*sder Frauen, inter*, trans* und genderqueeren Personen
aussprechen.
(2) Öffnung von quotierten Plätzen:
• Sollte keine FLINTA* Frau, inter*, trans* oder genderqueere Person auf einem
quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleibt dieser Platz unbesetzt.
Solange dies nicht im §2(1) geregelten FLINTA*-Forum anders bestimmt wird. Es
gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.
• Offene Plätze müssen für den Fall, dass keine FLINTA* Frau oder eine inter*,
trans* oder genderqueere Person auf einem quotierten Platz kandidiert hat oder
gewählt wurde, unbesetzt bleiben. Das FLINTA*-ForumForum für Frauen, inter*,
trans* und genderqueere Personen kann entscheiden, dass diese Plätze vollständig
oder teilweise für alle Mitglieder freigegeben werden.
§3 Kommunikationsverhalten
(1) Um dominantes Redeverhalten aufzubrechen, ist bei Sitzungen und Treffen der GRÜNEN JUGENDNiedersachsen sowie der GJN-Gliederungen auf nachGeschlechtsidentität ausgewogen verteilte Redeanteile zu achten.
(2) Dies kann durch weiche oder hart quotierte Redelisten umgesetzt werden.
(3) cis endo Männer sind dazu angehalten, ihr Redeverhalten regelmäßig zu reflektieren.
(4) Offizielle Handreichungen oder Einladungen vom Landesvorstand werden im Einklangmit dem Genderstatut herausgegeben.
§4 Einstellungspraxis
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fördert auch als Arbeitgeberin die Gleichstellung. In Bereichen, in denen FLINTA*s [Frauen, inter*, trans* und genderqueeren Personen]unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation so lange bevorzugt eingestellt,bis die Parität erreicht ist.
Darüber hinaus werden auch Menschen bevorzugt eingestellt, die intersektional von weiteren Diskriminierungsebenen betroffen sind.
§5 Bildungsarbeit
Die Bildungsarbeit hat bei der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen einen hohen Stellenwert.Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FLINTA*s [Frauen, inter*, trans*und genderqueeren Personen] mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FLINTA*s [Frauen, inter*, trans* undgenderqueeren Personen] bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisationund Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen, z.B. bei Seminarenoder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens 50% der Referent*innen FLINTA* [Frauen, inter*, trans* und genderqueere Personen] sind. Sollte dies nicht möglichsein, sollte der cis endo männliche Anteil so gering, wie möglich gehalten werden.
Erfolgt mündlich
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