V-Antrag: | Nein zur neuen Influencer-Polizei - Scharfe und transparente Richtlinien schaffen |
---|---|
Antragsteller*in: | Bela Mittelstädt, Anna Kraeft |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 20.10.2018, 16:00 |
V6-045-2: Nein zur neuen Influencer-Polizei - Scharfe und transparente Richtlinien schaffen
Antragstext
Nach Zeile 45 einfügen:
- Meinungsäußerungen und Bewertungen durch die Polizei verstoßen gegen das Neutralitätsgebot. Politische Äußerungen sind zu unterlassen. Dies ist in den oben genannten Richtlinien genau festzulegen.
Social-Media kann heute ein gutes Mittel für den Staat sein, Bürger*innen zu
erreichen und Transparenz in seinem Handeln herzustellen. Ein Tweet kann bei
Vermisstenanzeigen, Zeugenaufrufen und in Ausnahmesituationen auch für Polizei
und anderen Sicherheitsbehörden sinnvoll sein.
Nichtsdestotrotz kam es in den letzten Jahren vermehrt zu problematischen und
oft falschen Äußerungen auf Social-Media-Kanälen der Polizei. Etwa wenn
Beamt*innen direkt am Konflikt beteiligt waren, wie während Demonstrationen.
Dies kann sich auch auf Grundrechte wie Versammlungsfreiheit negativ auswirken,
wenn zum Beispiel Falschmeldungen über Demonstrationsgeschehen verbreitet wird.
So twitterte die Polizei Oberbayern-Süd während der Gegendemonstration zum G7-
Gipfel in Garmisch-Partenkirchen als Erklärung zum Einsatz von Pfefferspray und
Schlagstöcken: "Polizisten mit Fahnenstange angegriffen und mit benzingefüllter
Flasche beworfen. Deshalb Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz."
Einige Stunden später und nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Inhalt der
Flaschen nicht brennbar war, folgte erst die Richtigstellung - die Nachricht war
da aber bereits in der Welt. Die Glaubwürdigkeit von Polizeibehörden in der
öffentlichen Wahrnehmung ist immens.
Meldungen über unter Strom stehende Türknäufe in linken Zentren und über die
Nationalität von vermeintlichen Straftäter*innen werden häufig unhinterfragt von
Journalist*innen übernommen. Damit lässt sich die öffentliche Debatte über
Sicherheit und über Polizeiarbeit maßgeblich mitbestimmen.
Zudem ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gefährdet, wenn
Demonstrierende von staatlicher Seite dämonisiert und falsch dargestellt werden.
Das schreckt ab und verhindert die Teilnahme von Menschen, die sich von dieser
Darstellung leiten lassen. In anderen Fällen wurde berichtet, dass Kritik
gegenüber Polizist*innen zu Zensur und der Blockade einzelner Nutzer*innen
führte. Dies alles zeigt auch: Die Polizei ist ein politischer Akteur und setzt
Social-Media auch im Sinne ihrer Politik ein.
Social-Media Arbeit bei Polizeieinsätzen geschieht häufig unter hohem Zeitdruck
und öffnet Tür und Tor für Spekulationen, falsche Verdächtigungen,
Diskriminierung und der Willkür von einzelnen Beamt*innen. Datenschutz,
Sachlichkeit und Sorgfalt bleiben dabei auf der Strecke.
Landesweite oder bundesweite transparente Richtlinien oder Urteile, die eine
Grundlage für das Social-Media Verhalten der Polizei sind, gibt es bisher nicht.
Jede Polizeidirektion kocht bisher ihr eigenes Süppchen oder hat gar überhaupt
kein Konzept.
Die Grüne Jugend Niedersachsen fordert daher:
- Landes- oder bundesweite Richtlinien, in denen festgelegt ist, was die
Polizei darf, ab wann sie Grenzen überschreitet und was der Zweck
polizeilicher Social-Media-Arbeit ist. Die Richtlinien können eine
Grundlage für den Anfang einer notwendigen gesellschaftlichen Debatte
sein, gleichzeitig, aber auch Diskriminierung sowie Falschmeldungen und
ihren Konsequenzen vorbeugen. Diese Richtlinien müssen transparent sein.
Entscheidungen müssen nachvollziehbar gemacht werden. Verstöße müssen
konsequent und spürbar geahndet werden.
- Meinungsäußerungen und Bewertungen durch die Polizei verstoßen gegen das Neutralitätsgebot. Politische Äußerungen sind zu unterlassen. Dies ist in den oben genannten Richtlinien genau festzulegen.
- Die Unschuldsvermutung gilt auch im Netz: Verdächtigungen, Spekulationen
und die frühzeitige Festlegung durch staatliche Akteure auf eine*n
Täter*in oder eine Bevölkerungsgruppe sind gefährlich und müssen
verhindert werden.
- Falschmeldungen durch Behörden müssen mit mindestens dem gleichen Aufwand,
wie ihre Verbreitung erfolgte, wieder dementiert und richtiggestellt
werden.
- Twittern und Posten direkt aus dem Einsatzgeschehen gehört soweit es geht
zurückgefahren. Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gelten.
- Bei staatlichen Behörden gilt das Gebot der Informationsfreiheit. Es
dürfen keine Informationen veröffentlicht sein, die nur auf kommerziellen
Netzwerken wie Twitter oder Facebook sichtbar sind.
- Datenschutzregeln, die für die Polizei auch sonst gelten, sind in sozialen
Netzwerken einzuhalten. Unverpixelte Fotos von Demonstrant*innen oder
Unfallopfern gehören nicht durch die Polizei veröffentlicht.
- Eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei mit eigenen
Ermittlungsbefugnissen, um Vorwürfen konsequent nachgehen zu können.
Nach Zeile 45 einfügen:
- Meinungsäußerungen und Bewertungen durch die Polizei verstoßen gegen das Neutralitätsgebot. Politische Äußerungen sind zu unterlassen. Dies ist in den oben genannten Richtlinien genau festzulegen.
Social-Media kann heute ein gutes Mittel für den Staat sein, Bürger*innen zu
erreichen und Transparenz in seinem Handeln herzustellen. Ein Tweet kann bei
Vermisstenanzeigen, Zeugenaufrufen und in Ausnahmesituationen auch für Polizei
und anderen Sicherheitsbehörden sinnvoll sein.
Nichtsdestotrotz kam es in den letzten Jahren vermehrt zu problematischen und
oft falschen Äußerungen auf Social-Media-Kanälen der Polizei. Etwa wenn
Beamt*innen direkt am Konflikt beteiligt waren, wie während Demonstrationen.
Dies kann sich auch auf Grundrechte wie Versammlungsfreiheit negativ auswirken,
wenn zum Beispiel Falschmeldungen über Demonstrationsgeschehen verbreitet wird.
So twitterte die Polizei Oberbayern-Süd während der Gegendemonstration zum G7-
Gipfel in Garmisch-Partenkirchen als Erklärung zum Einsatz von Pfefferspray und
Schlagstöcken: "Polizisten mit Fahnenstange angegriffen und mit benzingefüllter
Flasche beworfen. Deshalb Pfefferspray- und Schlagstockeinsatz."
Einige Stunden später und nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Inhalt der
Flaschen nicht brennbar war, folgte erst die Richtigstellung - die Nachricht war
da aber bereits in der Welt. Die Glaubwürdigkeit von Polizeibehörden in der
öffentlichen Wahrnehmung ist immens.
Meldungen über unter Strom stehende Türknäufe in linken Zentren und über die
Nationalität von vermeintlichen Straftäter*innen werden häufig unhinterfragt von
Journalist*innen übernommen. Damit lässt sich die öffentliche Debatte über
Sicherheit und über Polizeiarbeit maßgeblich mitbestimmen.
Zudem ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gefährdet, wenn
Demonstrierende von staatlicher Seite dämonisiert und falsch dargestellt werden.
Das schreckt ab und verhindert die Teilnahme von Menschen, die sich von dieser
Darstellung leiten lassen. In anderen Fällen wurde berichtet, dass Kritik
gegenüber Polizist*innen zu Zensur und der Blockade einzelner Nutzer*innen
führte. Dies alles zeigt auch: Die Polizei ist ein politischer Akteur und setzt
Social-Media auch im Sinne ihrer Politik ein.
Social-Media Arbeit bei Polizeieinsätzen geschieht häufig unter hohem Zeitdruck
und öffnet Tür und Tor für Spekulationen, falsche Verdächtigungen,
Diskriminierung und der Willkür von einzelnen Beamt*innen. Datenschutz,
Sachlichkeit und Sorgfalt bleiben dabei auf der Strecke.
Landesweite oder bundesweite transparente Richtlinien oder Urteile, die eine
Grundlage für das Social-Media Verhalten der Polizei sind, gibt es bisher nicht.
Jede Polizeidirektion kocht bisher ihr eigenes Süppchen oder hat gar überhaupt
kein Konzept.
Die Grüne Jugend Niedersachsen fordert daher:
- Landes- oder bundesweite Richtlinien, in denen festgelegt ist, was die
Polizei darf, ab wann sie Grenzen überschreitet und was der Zweck
polizeilicher Social-Media-Arbeit ist. Die Richtlinien können eine
Grundlage für den Anfang einer notwendigen gesellschaftlichen Debatte
sein, gleichzeitig, aber auch Diskriminierung sowie Falschmeldungen und
ihren Konsequenzen vorbeugen. Diese Richtlinien müssen transparent sein.
Entscheidungen müssen nachvollziehbar gemacht werden. Verstöße müssen
konsequent und spürbar geahndet werden.
- Meinungsäußerungen und Bewertungen durch die Polizei verstoßen gegen das Neutralitätsgebot. Politische Äußerungen sind zu unterlassen. Dies ist in den oben genannten Richtlinien genau festzulegen.
- Die Unschuldsvermutung gilt auch im Netz: Verdächtigungen, Spekulationen
und die frühzeitige Festlegung durch staatliche Akteure auf eine*n
Täter*in oder eine Bevölkerungsgruppe sind gefährlich und müssen
verhindert werden.
- Falschmeldungen durch Behörden müssen mit mindestens dem gleichen Aufwand,
wie ihre Verbreitung erfolgte, wieder dementiert und richtiggestellt
werden.
- Twittern und Posten direkt aus dem Einsatzgeschehen gehört soweit es geht
zurückgefahren. Sorgfalt muss vor Schnelligkeit gelten.
- Bei staatlichen Behörden gilt das Gebot der Informationsfreiheit. Es
dürfen keine Informationen veröffentlicht sein, die nur auf kommerziellen
Netzwerken wie Twitter oder Facebook sichtbar sind.
- Datenschutzregeln, die für die Polizei auch sonst gelten, sind in sozialen
Netzwerken einzuhalten. Unverpixelte Fotos von Demonstrant*innen oder
Unfallopfern gehören nicht durch die Polizei veröffentlicht.
- Eine unabhängige Beschwerdestelle für die Polizei mit eigenen
Ermittlungsbefugnissen, um Vorwürfen konsequent nachgehen zu können.
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