Änderungen von S3 zu S3
| Ursprüngliche Version: | S3 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 26.09.2025, 19:13 |
| Neue Version: | S3 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.11.2025, 10:33 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 5:
Der FLINTA*Rat (F*R) ist
das zweithöchste Beschlussfassende Gremium, die Beschlüsse dieses Gremiums sind für die ganze Grüne Jugend Niedersachsen bindend.ein beschlussfassendes Gremium . Die Beschlüsse dürfen weder der Satzung der Grünen Jugend Niedersachsen widersprechen noch der Bundessatzung. Genauso dürfen die
Von Zeile 13 bis 14:
Der F*R kann sowohl in Präsenz, wie auch online tagen. Mindestens einmal
jährlich sollte aberim Jahr hat der F*R stattzufinden, wobei es mindestens eine Präsenzveranstaltungstattfindengeben sollte.
In Zeile 17 einfügen:
Beschlussfähig ist der F*R wenn frist- und formgerecht eingeladen wurde und mindestens 10 FLINTA*-Personen aus 3 verschiedenen Kreisverbände anwesend sind. Alle weiteren Regelungen der Ausgestaltunge des F*R sind auf der ersten Sitzung des F*Rs zu beschließen und als Satzungsänderungsantrag der folgenden LMV vorzulegen.
