Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2025-2 (Goslar) |
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Tagesordnungspunkt: | #6 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Beschlossen am: | 20.09.2025 |
Eingereicht: | 26.09.2025, 19:15 |
S4: Landesarbeitskreise
Antragstext
§ 7 Landesarbeitskreise
(1) In den Landesarbeitskreisen (LAKs) der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen können
sich die Mitglieder zusammenschließen und zu spezifischen politischen Themen
arbeiten(und dort an spezifischen Projekten arbeiten). Die Errichtung eines LAKs
muss bei der Landesmitgliederversammlung beantragt und mit einfacher Mehrheit
beschlossen werden.
(2) Die Mitglieder eines LAKs können Koordinator*innen wählen. Mindestens die
soll mit FIT*-Personen besetzt sein.(Die LAK’s müssen eine Koordination wählen,
diese muss Quotiert besetzt werden)
(3) Die LAKs treffen sich in der Regel viermal im Jahr(in regelmäßigen
Abständen). Eines dieser Treffen soll in Form eines Seminars stattfinden.Sollten
Präsenzveranstaltungen stattfinden, werden den LAKs dafür in Absprache mit dem
Landesvorstand die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt und
Fahrtkosten gemäß der Erstattungsordnung übernommen, soweit dies, dem Haushalt,
nach möglich ist.
(4) Bei der zweiten (ersten) Landesmitgliederversammlung im Jahr sollen die LAKs
über ihre Arbeit berichten.
Eine vorläufige Anerkennung durch den LaVo ist möglich.
Arbeitskreise werden für die Dauer von einem Jahr eingesetzt, ein
Fortbestehen kann von der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich
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