Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 10/2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. V-Anträge |
Antragsteller*in: | Nico Söhnel |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 09.10.2018, 23:02 |
V7: Verbot von Separatorenfleisch
Antragstext
Ein Verbot von Separatorenfleisch bzw. „Knochenputz“:
Dieses wird in der Lebensmittelindustrie zum Punschen von Fleisch – und
Wurstwaren verwendet,
Beim Separatorenfleisch handelt es sich um vom Knochen gelöste Fleischteile und
Schlachtabfälle, die Lebensmittelrechtlich nicht mehr als Muskelfleisch
bezeichnet werden dürfen.
Es gibt bereits ein Verbot einiger Sorten Separatorenfleisches in großen Teilen
der EU allerdings sind noch viele erlaubt, die sowohl bei Nutz- und Zuchttieren
als auch beim Menschen nach Verzehr schwere Krankheiten hervorrufen können.
Des weiteren wird mehr Verbraucherschutz benötigt, dieser kann nur erreicht
werden, wenn eine Kontrolle direkt beim Produzenten stattfindet und die
Kennzeichnungspflicht weiter verschärft wird. Aktuell werden Produkte aus
Schlachtblut genutzt, um große Teile an Wasser im Endprodukt vor
Qualitätsprüfungen zu verstecken, dies muss ebenfalls verhindert werden.
Deshalb fordert die GJN: Ein Verbot der Nutzung von Separatorenfleisch bei der
Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung
der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot der Kennzeichnung von gespaltenen
Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren
und bei der Futtermittelproduktion, als natürliches Aroma, des weiteren fordern
wir eine Erhöhung der staatlichen Prüfungen bei den Herstellern und eine
verstärkte Kontrolle von externen Prüfstellen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Kommentare
Marius Schulz: