| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 10/2018 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 9. V-Anträge | 
| Antragsteller*in: | Nico Söhnel | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 09.10.2018, 23:02 | 
V7: Verbot von Separatorenfleisch
Antragstext
Ein Verbot von Separatorenfleisch bzw. „Knochenputz“:
Dieses wird in der Lebensmittelindustrie zum Punschen von Fleisch – und 
Wurstwaren verwendet,
Beim Separatorenfleisch handelt es sich um vom Knochen gelöste Fleischteile und 
Schlachtabfälle, die Lebensmittelrechtlich nicht mehr als Muskelfleisch 
bezeichnet werden dürfen.
Es gibt bereits ein Verbot einiger Sorten Separatorenfleisches in großen Teilen 
der EU allerdings sind noch viele erlaubt, die sowohl bei Nutz- und Zuchttieren 
als auch beim Menschen nach Verzehr schwere Krankheiten hervorrufen können.
Des weiteren wird mehr Verbraucherschutz benötigt, dieser kann nur erreicht 
werden, wenn eine Kontrolle direkt beim Produzenten stattfindet und die 
Kennzeichnungspflicht weiter verschärft wird. Aktuell werden Produkte aus 
Schlachtblut genutzt, um große Teile an Wasser im Endprodukt vor 
Qualitätsprüfungen zu verstecken, dies muss ebenfalls verhindert werden.
Deshalb fordert die GJN: Ein Verbot der Nutzung von Separatorenfleisch bei der 
Herstellung von Fleisch -, Wurstwaren und Futtermitteln, sowie eine Verschärfung 
der Kennzeichnungspflicht, als auch ein Verbot der Kennzeichnung von gespaltenen 
Eiweißketten aus Schlachtblut zur Bindung von Wasser in Fleisch -, Wurstwaren 
und bei der Futtermittelproduktion, als natürliches Aroma, des weiteren fordern 
wir eine Erhöhung der staatlichen Prüfungen bei den Herstellern und eine 
verstärkte Kontrolle von externen Prüfstellen.
Begründung
Erfolgt mündlich
Kommentare
Marius Schulz: