WIllkommen zur LMV
Ihr Lieben,
die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen, auch als Landesmitgliederversammlung (kurz: LMV) bekannt, steht vor der Tür. Wie immer könnt ihr hier Anträge und Änderungen an diese einreichen und alle eingereichten Anträge, Änderungsanträge und Bewerbungen ansehen.
Ladungsfrist
Zur Landesmitgliederversammlung ist gemäß §5 (2) Satz 2 unserer Satzung fristgerecht am 21. März 2025 durch die Politische Geschäftsführung geladen worden.
Antragsfristen
Satzungsändernde Anträge müssen 7 Wochen zuvor, also bis Freitag den 14. März 2025 (23:59 Uhr) eingereicht werden.
Alle weiteren Anträge müssen spätestens 10 Tage vorher, also bis Dienstag den 22. April 2025 (23:59 Uhr) eingereicht sein, danach ist dies nur noch als Dringlichkeitsantrag möglich. Damit solch ein Antrag behandelt wird, muss also von der LMV mit absoluter Mehrheit zugestimmt werden, dass er auch wirklich in der Sache dringlich ist.
Bis zum Beginn des jeweiligen Tagesordnungspunktes, in dem der Hauptantrag behandelt wird, könnt ihr noch Änderungsanträge stellen. Änderungsanträge an Satzungsänderungsanträge müssen 14 Tage vor der LMV, also bis zum 18. April 2025 (23:59) eingereicht sein.
Die Fristen findet ihr in unserer Geschäftsordnung im Parapraph 8 Absatz 1 & 2.
Schwerpunktthema
Zentrales Motto der Mitgliederversammlung wird sein: "Euer Hass vergeht, unsere Solidarität steht!"
Weitere Anträge
Falls du planst/ihr plant einen Antrag zu schreiben, setz dich/setzt euch gerne mit dem Landesvorstand über die gängigen Messengerdienste oder unter lavo@gj-nds.de in Verbindung, um Doppelungen bei den Anträgen zu vermeiden.
Die Mitgliederversammlung beschließt zwei Arten an Beschlüssen.
- inhaltliche Anträge
- Resolutionen
Inhaltliche Anträge erweitern die Beschlusslage der GJN. Sie befassen sich mit bisher unbearbeiteten Themen oder verändern Positionen in Themenbereichen von Grund auf. Außerdem können sie bisherige Beschlusslagen, die allgemeiner gehalten sind, konkretisieren, um fachliche Perspektive. Diese Differenzierungs findet ihr wieder im Satzungsdokument.
Resolutionen leiten sich von unserer Beschlusslage ab und beziehen sich auf einen aktuellen Gegenstand. Zum Beispiel eine Solidarisierung oder Aufrufe.
Beachtet bitte, dass die Begründung kein Teil der Beschlusslage wird. Oft ist es daher sinnvoll, einen Teil der Begründung auch im eigentlichen Antragstext zu erwähnen und die Forderungen im Antrag selber zu erklären. Bitte beginnt den Antrag , wenn möglich, mit einer Zusammenfassung, in der die Kernforderungen des Antrags in einer leicht verständlichen Sprache kurz und prägnant aufgeführt werden.
Bitte stellt keine Änderungsanträge für Grammatik- und Rechtschreibfehler. Diese werden vor dem Hochladen der Beschlusslage nochmal gecheckt und müssen nicht in der Mitgliederversammlung diskutiert werden.